VERNICHTET: U-AUSSCHUSS BEKOMMT KEINE UNTERLAGEN VON "PILNACEK-KOMMISSION"

Nächste Woche geht im Parlament wieder der U-Ausschuss zur Causa Pilnacek weiter – und die Abgeordneten werden schön langsam ein neues Kapitel aufschlagen. Bislang ging es fast ausschließlich um den 20. Oktober 2023: Jenen Freitag, an dem der Leichnam Pilnaceks in einem Donau-Nebenarm nahe Rossatz gefunden wurde. So wurden unter anderem Polizisten, Pilnaceks Freundin Karin Wurm und deren Mitbewohnerin sowie die Gemeindeärztin zur Ermittlungsarbeit befragt. Darum wird es am Mittwoch auch noch bei der Befragung einer Kontrollinspektorin gehen.

Zudem sind für die beiden Ausschusstage drei weitere Personen geladen. Sie sind sozusagen erst später ins Spiel gekommen. Da wäre einmal ein IT-Experte der Justiz, der Pilnaceks Smartwatch ausgewertet hat. Am Donnerstag werden dann der Journalist Michael Nikbakhsh, der früh in der Causa recherchierte, und der Unternehmer Christian Mattura befragt.

"Zwei-Klassen-Justiz"

Mattura ist jener Bekannte von Pilnacek, der ihn im Sommer 2023 heimlich bei einem Restaurantbesuch aufgenommen hatte. Der suspendierte Sektionschef beschwerte sich in dem Gespräch darüber, dass es aus der ÖVP immer wieder Interventionen gegeben habe, die er aber abgewehrt habe. Zudem klagte er über mangelnde Unterstützung bei seinem Kampf um berufliche Rehabilitation.

Die Aufnahme wurde rund einen Monat nach Pilnaceks Tod veröffentlicht und sorgte für viel Aufsehen. Auch, weil das Thema der politischen Beeinflussung von Ermittlungen schon seit Jahren Gegenstand von U-Ausschüssen und Debatten war. Als Reaktion setzte die damalige Justizministerin Alma Zadic (Grüne) eine unabhängige Untersuchungskommission unter der Leitung von Martin Kreutner ein, die Pilnaceks Ära als Sektionschef ab 1.1.2010 auf Interventionen prüfen sollte. Diese richtete eine Hinweisgeberstelle ein, nahm Befragungen vor und studierte Akten. Sie veröffentlichte einen (teils geschwärzten) Bericht, der zum Schluss kam, dass es in Österreich eine "Zwei-Klassen-Justiz" und "pseudo-amikale Netzwerke" innerhalb der Justiz gebe.

Hinweisgeberschutz

Genau diesen will der U-Ausschuss nun thematisieren und hat daher der nunmehrigen Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) eine ergänzende Beweisanforderung übermittelt. Die Abgeordneten wollen die Unterlagen, auf denen der Bericht aufbaut; also unter anderem Befragungsprotokolle oder ungeschwärzte Informationen von Whistleblowern an die Kommission.

Daraus wird nun allerdings nichts, wie Sporrer den Nationalratspräsidenten Walter Rosenkranz (FPÖ) am 2. März wissen ließ. Zum einen habe sie keine Befugnis, den sechs ehemaligen Kommissionsmitgliedern Aufträge zu erteilen. Zum anderen habe der frühere Kommissionsleiter Kreutner mitgeteilt, dass "keine Einvernahmeprotokolle oder sonstige Unterlagen mehr vorhanden" seien. Allfällige Arbeitskopien seien nach Erstellung des Abschlussberichts "vernichtet worden". Im Bericht selbst wird auf jenes Gesetz hingewiesen, gemäß dem Hinweisgeber geschützt werden müssen.

Ganz abgesehen davon sei die Arbeit der Kommission nicht vom Untersuchungsgegenstand abgedeckt, argumentiert Sporrer sinngemäß. Im U-Ausschuss geht es ja um die Frage, ob es politischen Einfluss auf Ermittlungen rund um Pilnaceks Tod gegeben habe.

Mit einer Ladung von Kreutner in den U-Ausschuss ist dennoch zu rechnen – wohl inklusive Nachfrage, warum die Dokumente nicht archiviert wurden. (Renate Graber, Fabian Schmid, 5.3.2026)

2026-03-05T17:12:39Z