US-STEUERGESETZ FüR AUSLäNDISCHE INVESTOREN ENTSCHäRFT

Dem neuen US-Steuergesetz dürfte zumindest in einem für ausländische Geldgeber wesentlichen Punkt ein GiftzZahn gezogen worden sein. Die darin verpackte "Vergeltungssteuer", auch als Section 899 bekannt, hat es gemäß mehreren Medienberichten nicht in die finale Version des umstrittenen Gesetzespakets geschafft. Darin war vorgesehen, der US-Regierung eine höhere Besteuerung der Einkünfte ausländischer Investoren und Unternehmen zu ermöglichen – und zwar aus jenen Ländern, die ihrerseits die USA steuerlich angeblich benachteiligen. Damit hätte auch die EU laut Expertenmeinung unter diese Bestimmung fallen können.

Dies ist nun offenbar nicht mehr im Steuergesetz enthalten, das US-Präsident Donald Trump noch bis zum Unabhängigkeitstag am 4. Juli unterzeichnen möchte. Die Weichen dafür dürften schon beim G7-Treffen in Kanada im Juni gestellt worden sein. Erleichterung herrscht bei Volker Treier, Außenwirtschaftschef der Deutschen Industrie- und Handelskammer. "Eine Abschaffung der Vorschrift bringt ein gutes Stück Rechts- und Planungssicherheit zurück und stärkt auch deutsche Unternehmen bei ihrem Engagement auf dem US-amerikanischen Markt", sagt er. "Die ursprünglich vorgesehene Regelung hätte deutsche Unternehmen, die in den USA investieren, erheblich belastet."

Damoklesschwert Strafzölle

Dennoch, die handelspolitischen Gräben zwischen den USA und der EU sind nicht überwunden. "Der 9. Juli – der Tag, an dem US-Präsident Trump die angekündigten Zölle von 50 Prozent auf EU-Waren in Kraft setzen möchte – kommt rasch auf uns zu", mahnt Treier. EU-Handelskommissar Maros Sefcovic will zeitnah mit US-Handelsminister Howard Lutnick und Trumps Handelsbeauftragten Jamieson Greer in Washington zusammenkommen. Es gebe noch "viel zu besprechen", betonte er in Brüssel. Die EU möge dabei "selbstbewusst auftreten", rät Treier. (Alexander Hahn, 3.7.2025)

2025-07-03T10:42:48Z