KIM-VERORDNUNG: „ÖSTERREICH SOLLTE REGELN GESETZLICH VERANKERN“

Der Internationale Währungsfonds (IWF) mahnt Österreich im Hinblick auf den Immobilienmarkt und die Vergaberegeln für Immobilienkredite weiter zur Vorsicht. Der Regierung empfiehlt er nach dem Auslaufen der KIM-Verordnung sogar, die darin enthaltenen Kriterien gesetzlich zu etablieren, wie es in einem aktuellen Länderbericht heißt. Diese würden mit den internationalen Standards für eine vorsichtige Kreditvergabe in Einklang stehen, argumentiert die Organisation.

So rät der IWF Österreich zu einer Gesetzgebung, „die kreditnehmerbasierte Maßnahmen als dauerhaftes, strukturelles Instrument einführt, um ein erneutes Auftreten von makrofinanziellen Risiken im Zusammenhang mit Hypothekarkrediten mit hohem Fremdkapitalanteil zu verhindern“. Darüber hinaus werden die Aufsichtsbehörden „weiterhin darauf achten müssen, dass die Banken die vorgeschlagenen Richtlinien für die Vergabe von Wohnimmobilienkrediten genau einhalten“, heißt es in dem Bericht.

Aus Sicht der Organisation sollten Versuche, die Leistbarkeit von Wohnraum zu verbessern, „sich auf die Erhöhung des Wohnungsangebots konzentrieren und nicht auf eine Lockerung der Kreditstandards, die stattdessen zu höheren Immobilienpreisen führen könnte“.

Große Aufregung um Regeln

Die Vergaberegeln für Immobilienkredite sind unlängst wieder hitzig debattiert worden. Die entsprechende KIM-Verordnung ist zwar mit Ende Juni ausgelaufen und daher für die Banken nicht mehr rechtlich bindend. Die Finanzmarktaufsicht (FMA) legte den Geldhäusern aber nahe, die Regeln im Grundsatz weiterhin zu befolgen, was für Kritik in den Reihen von Banken und Politik sorgte. Die Aufsicht hatte die Kriterien für die Vergabe von Immobilienkrediten - darunter eine Schuldendienstquote von maximal 40 Prozent - mit Verweis auf die Stabilität der Wirtschaft und des Bankensektors stets verteidigt. Das Regelwerk diene dazu, eine Überschuldung privater Haushalte zu vermeiden, so die Behörde. (APA)

2025-07-04T08:21:09Z